Ablauf & Kosten

Das erste Kennenlernen

Zu Beginn der Therapie finden in der Regel fünf bis acht probatorische Sitzungen statt (die genaue Anzahl ist abhängig von Versicherung und Alter). Diese ersten Termine dienen dem gegenseitigen Kennenlernen sowie dem Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung. Darüber hinaus erfolgt eine sorgfältige diagnostische Einschätzung Ihrer Situation. Gemeinsam klären wir Ihre Anliegen, besprechen erste Ziele und entwickeln ein gemeinsames Verständnis dafür, wie die therapeutische Arbeit gestaltet werden kann.

In dieser Phase ist üblicherweise noch keine vorherige Beantragung der Therapie bei der Versicherung notwendig.

Weiterer Therapieverlauf
Auf Basis der probatorischen Sitzungen entscheiden wir gemeinsam, ob und in welcher Form eine weiterführende Therapie sinnvoll ist. Gegebenenfalls wird anschließend ein entsprechender Antrag bei Ihrer Versicherung gestellt.

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Kostenübernahme

Derzeit biete ich Psychotherapie für privat Versicherte und Selbstzahler*innen an.  Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Anfrage! Eine psychotherapeutische Behandlung wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfe in der Regel übernommen. Da die konkreten Bedingungen je nach Versicherung variieren, empfehle ich, sich vor Beginn der Therapie über die individuellen Voraussetzungen zu informieren und die erforderlichen Unterlagen zur ersten Sitzung mitzubringen.

In bestimmten Fällen gibt es die Möglichkeit die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernehmen zu lassen. Wenn Sie also gesetzlich versichert sind und keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis finden, melden Sie sich gerne bei mir. Wir besprechen dann weitere Möglichkeiten.

Selbstzahler*innen

Die Therapie können Sie auch ohne Krankenkasse direkt in Anspruch nehmen. Als Selbstzahler*in genießen Sie maximale Flexibilität: Keine ärztliche Bestätigung, keine Anträge und keine Wartezeiten – die Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf.

Ihre Behandlung bleibt vertraulich: Diagnosen werden nicht automatisch an die Krankenkasse übermittelt. Das kann insbesondere bei der Berufswahl oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Vorteil sein. Außerdem lassen sich die Kosten in vielen Fällen steuerlich geltend machen.